Neue Regelung bezüglich ärztliches Attest (05.04.2005)
Schon bei der Generalversammlung des ÖJV im März 2004 wurde eine Änderung der bis dato gültigen Regelung bezüglich eines ärztlichen Attestes für Schüler und Jugendliche beschlossen. Bei der diesjährigen Generalversammlung am 4. März wurde erneut diese Beschluss bekräftigt.

Der ÖJV ist daher zu folgender neuen Regelung gekommen:

Schüler jeder Altersklasse habe sich bei Sportbeginn und vor Teilnahme am ersten Wettkampf einer ärztlichen Untersuchung (diese kann wie bisher durch den Hausarzt erfolgen) zu unterziehen. Diese Untersuchung ist im Judopass zu dokumentieren.

Schüler, die in der nächsten Altersklasse (U17) startberechtigt sind, d.h. der älteste Jahrgang der Schüler "A" und alle Jugendjahrgänge haben sich einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Auch diese Untersuchung ist im Judopass festzuhalen.

Die bisherige jährlich erforderliche ärztliche Untersuchung wird duch die oben genannte Regelung ersetzt! Diese Regelung trit mit sofortiger Wirkung in Kraft!

Das offizielle Schreiben des Vizepräsidenten und Technischen Direktors kann in unserem Downloadbereich heruntergeladen werden.
geschrieben von: admin
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