Lt. einstimmigem Beschluss des JLV Vorstandes vom 13.12.2013 treten mit 01.01.2014 folgende Förderkriterien in Kraft (vorbehaltlich Änderungen): - Wer nicht an den Aktivitäten des LV teilnimmt (Int. Vienna Open, Landesmeisterschaften, Kadertrainings, etc.), wird nicht gefördert!
(Freistellungen für Teilnahmen an intl. Veranstaltungen und Trainingslagern des ÖJV Nationalteams sind selbstverständlich.) - Auf internationaler Ebene müssen zur Förderung 3 Siege bei EC Turnieren oder eine Platzierung 1.-3. Platz erzielt werden (bei 2 Siegen).
- Bezahlt werden Aufenthaltskosten und Startgeld (keine Verpflegungskosten extra!), die Ausschreibungen der EJU geben dafür die Richtlinie. Fahrgemeinschaften erhalten die Treibstoffkosten.
- Vorbehaltlich der finanziellen Machbarkeit werden Österreichische MeisterInnen oder StaatsmeisterInnen für max. zwei Teilnahmen an europäischen Turnieren gefördert, um obige Förderkriterien erreichen zu können.
Dieser Beschluss wird auf der HP allen zugänglich gemacht!
Wir ersuchen um Kenntnisnahme Der Vorstand des JLV
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