Veranstaltung von Vereinsturnieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vereinsobleute, TrainerInnen und FunktionärInnen!

Zur Wahrung der dem JLV gemäß aktueller Meldeordnung des ÖJV (Version 2014-final) obliegenden Angelegenheiten ihrer Art. 1.2. und 1.4. (Aufsicht über Meldewesen) sowie Art. 2 (Aufsicht über die Prüfung der Startberechtigung), Art. 6.2. und 6.3. (Aufsicht über Wettkampfmeldung) sowie Art. 8 (Behandlung von Verstößen) hat der Vorstand des JLV Wien in seiner Vorstandssitzung am 27.01.2015 einstimmig beschlossen:

Ab 01.02.2015 gilt für jegliche Vereinsturniere mit fremder Beteiligung:
  • Meldepflicht gem. den Bestimmungen 6.2. bis 6.4. der Meldeordnung
  • Es sind Kampfrichter mit gültiger Lizenz einzusetzen, außer es nehmen am Turnier Mitglieder von nicht mehr als 4 Vereinen teil.
  • Sämtliche Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
  • Die Veranstaltung muss mit dem Sportausschuss des JLV koordiniert werden, insbesondere betreffend Personaleinsatz.
  • Vor Ort muss ein Vertreter des JLV anwesend sein, der auf die regelkonforme Durchführung der Veranstaltung achtet, wenn es sich um ein Turnier mit TeilnehmerInnen von mehr als 4 Vereinen handelt.
  • Die Überprüfung der Startberechtigung der TeilnehmerInnen wird vom Vertreter des JLV kontrolliert.
  • Der Vertreter des JLV erstellt zum Ende des Turnieres einen Bericht, welcher dem Vorstand des JLV und dem veranstaltenden Verein zur Kenntnis gebracht wird.
  • Bei Zuwiderhandeln gegen Meldeordnung oder diese Auflagen wird eine Meldung an den Strafausschuss verfasst.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und sportlichen Grüßen

Der Vorstand
JLV Wien

geschrieben von: JLV-Wien - 30.01.2015
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