Werte VereinsführerInnen! Liebe TrainerInnen und Judoka! Nächste Schließtage: Osterferien, 15.-23.04. Mobil bin ich für Sie erreichbar unter +43-699-11707072! Ulla Haider, Generalsekretärin ACHTUNG: Informationen über unsere Bürozeiten erhalten sie in unserem Impressum!
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Ab sofort erhältlich: Verbands-T-Shirt mit neuem Logo (weiß, 100% Baumwolle, in verschiedenen Größen). Kosten:Kindergrößen bis 12/14: € 12,- Erwachsenengrößen (S bis XL): € 15,- Bestellungen bitte direkt über den Landesverband unter office@judo-vienna.at unter Angabe von Anzahl und Größe sowie Abholmodalitäten (bei Postversand bitte um Angabe von Name, Adresse). Wenn Ihr persönlich zum Abholen kommen wollt, wartet bitte auf unser Mail, dass die T-Shirts fertig sind. Andernfalls werden die fertigen T-Shirts mit Rechnung und gegen einen Versandkostenbeitrag von € 4,30 an die von Euch genannte Adresse verschickt! Wir freuen uns auf einen „gemeinsamen“ Auftritt bei unseren Turnieren!
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BAWAG
BLZ: 14000
Kto-Nr. 01710-665083 IBAN: AT98 1400 0017 1066 5083 BIC: BAWAATWWXXX
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Veranstaltung von Vereinsturnieren |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vereinsobleute, TrainerInnen und FunktionärInnen!
Zur Wahrung der dem JLV gemäß aktueller Meldeordnung des ÖJV (Version 2014-final) obliegenden Angelegenheiten ihrer Art. 1.2. und 1.4. (Aufsicht über Meldewesen) sowie Art. 2 (Aufsicht über die Prüfung der Startberechtigung), Art. 6.2. und 6.3. (Aufsicht über Wettkampfmeldung) sowie Art. 8 (Behandlung von Verstößen) hat der Vorstand des JLV Wien in seiner Vorstandssitzung am 27.01.2015 einstimmig beschlossen:
Ab 01.02.2015 gilt für jegliche Vereinsturniere mit fremder Beteiligung: - Meldepflicht gem. den Bestimmungen 6.2. bis 6.4. der Meldeordnung
- Es sind Kampfrichter mit gültiger Lizenz einzusetzen, außer es nehmen am Turnier Mitglieder von nicht mehr als 4 Vereinen teil.
- Sämtliche Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
- Die Veranstaltung muss mit dem Sportausschuss des JLV koordiniert werden, insbesondere betreffend Personaleinsatz.
- Vor Ort muss ein Vertreter des JLV anwesend sein, der auf die regelkonforme Durchführung der Veranstaltung achtet, wenn es sich um ein Turnier mit TeilnehmerInnen von mehr als 4 Vereinen handelt.
- Die Überprüfung der Startberechtigung der TeilnehmerInnen wird vom Vertreter des JLV kontrolliert.
- Der Vertreter des JLV erstellt zum Ende des Turnieres einen Bericht, welcher dem Vorstand des JLV und dem veranstaltenden Verein zur Kenntnis gebracht wird.
- Bei Zuwiderhandeln gegen Meldeordnung oder diese Auflagen wird eine Meldung an den Strafausschuss verfasst.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und sportlichen Grüßen
Der Vorstand
JLV Wien
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von JLV-Wien am 30.01.2015 |
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